Berufsbilder
 
im Regiebereich
 Regie

Regisseur oder Regisseurin sind bei der Entstehung eines Films von der Vorbereitung bis zum fertigen Werk die entscheidende künstlerisch-gestaltende Kraft. [weiter]



 Regieassistenz

Erste Regieassistenz ist ein eigenständiger Beruf, unabhängig davon, ob er als Lebensberuf oder mit dem Ziel des Übergangs in die Regie-Tätigkeit ausgeübt wird. [weiter]



 Continuity

Die Tätigkeit des Continuity umfaßt das Festhalten der verschiedenen künstlerischen und technischen Einzelkomponenten in schriftlicher Form innerhalb der Fernseh- und Filmproduktion. [weiter]



Regie
 Vorbemerkung

Der Begriff "Regie" ist beim Kino-Spielfilm klar definiert. Beim Fernsehen kann er vielerlei meinen: von der Studio-Regie, der Ablauf-Regie über die Bild-Regie bis hin zur der Spielfilm-Regie gleichen Regie, vor allem im fiktionalen, narrativen Bereich (Fernsehspiel, auch in Form von Reihen und Serien, TV-Movie etc.).

Bei der Definition des Berufsbildes ist hier die letztgenannte Regietätigkeit beschrieben. Das Urheberrechtsgesetz spricht in diesem Zusammenhang in § 65 vom Hauptregisseur. Gemeint ist der Haupturheber am Fernsehwerk, der dieses persönlich und eigenschöpferisch prägt unter Bearbeitung vorbestehender Werke (z.B. Drehbuch) und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen Mit-Urhebern (z. B. Kamera).


 I. Allgemeine Definition Regisseur oder Regisseurin sind bei der Entstehung eines Films von der Vorbereitung bis zum fertigen Werk die entscheidende künstlerisch-gestaltende Kraft. Sie sind nicht nachschaffende Interpreten eines vorbestehenden Werkes, sondern Gestalter einer originalen Schöpfung. Sie haben schon vor Beginn der Dreharbeiten eine konkrete Vorstellung vom fertigen Film und den verschiedenen Elementen, aus denen er sich zusammensetzt. Das gilt für alle Arten der Filmregie, gleichgültig in welchem Bereich (z.B. Kino, Fernsehen, Video), welcher Gattung (z.B. Film mit Spielhandlung, Dokumentation, Musikfilm, Videoclip, Trickfilm, Werbefilm) und welcher Länge.


 II. Vorbedingungen für die Regietätigkeit Voraussetzung für die Regietätigkeit ist eine Kombination von vielen verschiedenen Fähigkeiten, die es ermöglichen, dramaturgische, darstellerische, sprachliche, musikalische und visuelle Elemente zu einem Filmwerk zusammenzufügen. Dazu gehört auch die Fähigkeit, künstlerische und technische Mitarbeiter zu motivieren, zu leiten und ihre kreativen Beiträge zu koordinieren. Es gibt keinen allgemein gültigen und anerkannten Ausbildungsweg zum Regieberuf.


 III. Die Aufgaben der Regie

Die Regietätigkeit umfaßt im wesentlichen folgende Bereiche:
  1. Verständigung über die beabsichtigte Gesamtwirkung des Filmwerks und der erforderlichen Produktionsmittel mit Produzent und/oder Fernsehsender.
  2. Dramaturgische Bearbeitung einer stofflichen Vorlage oder Gestaltung eines Originalstoffes, evtl. in Zusammenarbeit mit einem Autor oder einer Autorin. Umfangreiche Recherchen zum Sujet sowohl bei Filmen mit Spielhandlung wie bei Dokumentationen.
  3. Einrichten des Drehbuches im Hinblick auf künstlerisch-technischen Aufwand, Kalkulation und Produktionsablauf. Dabei werden die künstlerischen Intentionen mit den finanziellen und produktionstechnischen Gegebenheiten in Einklang gebracht.
  4. Auswahl der Darsteller.
  5. Auswahl des künstlerisch-technischen Stabes (z.B. Kamera, Szenenbild, Musik, Kostüm, Schnitt, Ton, Regieassistenz, Continuity). Mitwirkung bei der Auswahl des sonstigen technischen und organisatorischen Stabes.
  6. Erarbeitung der optischen Konzeption und der Bildfolge für den Szenenablauf. Erstellung von Regiebuch, Shooting Script oder Story Board. Auswahl von Schauplätzen und Konzeption der Atelierbauten. Festlegung von Massenszenen, Spezialeffekten und Stunts. Planung des Einsatzes von besonderem technischen Aufwand und zusätzlichen Aufnahmeteams. Dies alles geschieht in Zusammen-arbeit mit Kamera, Szenenbild und Regieassistenz.
  7. Auswahl von Kostümen, Masken und Requisiten - evtl. Vorgaben zu Entwürfen - in Zusammenarbeit mit den Fachmitarbeitern.
  8. Vorgespräche mit den Hauptdarstellern zur Konzeption der Rollen, bzw. mit Dirigenten und Sängern zur musikdramaturgischen Konzeption.
  9. Mitwirkung bei der Festlegung des Drehplans.
  10. Erarbeitung einer musikalischen Konzeption für das Werk: entweder in Zusammenarbeit mit Komponist/in (bei Originalmusik) oder durch Auswahl vorhandener musikalischer Vorlagen und Aufnahmen.
  11. Durchführung der Dreharbeiten. Dabei trifft die Regie die endgültigen künstlerischen Entscheidungen über Bereiche wie: Einrichtung des Sets; Anzahl der Einstellungen, Positionen, Bewegungen und Bildausschnitte der Kamera; schauspielerische Interpretationen. Teil dieses Prozesses ist die Integration von Unvorhergesehenem und Improvisiertem in das Regie-Konzept.
  12. Auswahl der Takes bei der Vorführung des gedrehten Materials. Auswahl von Archivmaterial. Schon während der Dreharbeiten Anleitung zum Rohschnitt.
  13. Anfertigung des Feinschnitts in Zusammenarbeit mit Cutter/in.
  14. Herstellen der endgültigen Fassung des Films. Dazu gehören: Überwachung der Sprach-Synchronisation, der Musik- und Geräuschaufnahmen sowie der Endmischung; Festlegung der Titelgestaltung; Mitwirkung bei der optischen oder elektronischen Farbkorrektur.
  15. Beteiligung an PR-Maßnahmen des Produzenten, Verleihers, Fernsehsenders. Mitwirkung bei der Gestaltung von Werbe- und Informationsmaterial zum Werk.
Oktober 1991 / März 2001


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Regieassistenz
Erste Regieassistenz ist ein eigenständiger Beruf, unabhängig davon, ob er als Lebensberuf oder mit dem Ziel des Übergangs in die Regie-Tätigkeit ausgeübt wird.


 1. Ausbildung und berufliche Voraussetzungen

Eine einheitlich geregelte Ausbildung zur Ersten Regieassistenz gibt es in Deutschland nicht. Die Ausbildung erfolgt durch Volontariate und/oder durch die Tätigkeit als Continuity und als Zweite Regieassistenz unter Anleitung der Ersten. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Ausbildung an den einschlägigen Fach-/Hochschulen für Film, Fernsehen und Medienkunde in der Bundesrepublik oder in der Europäischen Union.

Berufliche Voraussetzungen sind
  • Abitur und möglichst ein Studium in einem geisteswissenschaftlichen Fach;
  • Interesse an kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Fragen;
  • gute Fremdsprachenkenntnisse, mindestens Beherrschung des Englischen;
  • spezielle Kenntnisse in Literatur, bildender Kunst und Musik;
  • praktische Erfahrung mit darstellender Kunst, z.B. in Form von Bühnen-Hospitanz oder -Assistenz; filmhistorische Grundkenntnisse;
  • Fähigkeit zur Teamarbeit, Durchsetzungsvermögen, ausgeprägtes Organisationstalent;
  • Kenntnisse der Filmdramaturgie, der filmischen künstlerischen Mittel und ihrer Einsatzmöglichkeiten; Grundkenntnisse der Filmtechniken;
  • Kenntnisse der Film- und Fernsehbranche und ihrer Arbeitsweise im wirtschaftlichen Bereich; kaufmännische Kenntnisse im Hinblick auf Produktionskalkulationen; Grundkenntnisse des Film-, Arbeits- und Tarifrechts; Erfahrung mit Computer-Arbeit;
  • präzise Vorstellungen vom Ablauf einer Film- bzw. Fernsehproduktion und der Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten während derselben.

 2. Stellung und Aufgaben

Die Erste Regieassistenz ist der/die wichtigste Mitarbeiter/in der Regie. Sie arbeitet grundsätzlich weisungsgebunden; innerhalb dieses Rahmens fallen ihr eigenverantwortliche Aufgaben und Tätigkeiten im organisatorischen, künstlerischen und technischen Bereich der Produktion zu (1). Anders als die Regie ist sie häufig nur während der unmittelbaren Vorbereitungszeiten zu den Dreharbeiten und während dieser am Entstehen des Film- oder Fernsehwerkes beteiligt; aus ihrer Aufgabenstellung resultiert, daß eine möglichst langfristige Mitarbeit am Werk für alle Beteiligten von Vorteil ist.

In der Regel definiert der Vertrag den zeitlichen Rahmen und damit auch konkret Beginn und Umfang der Arbeit der Ersten Regieassistenz (2).


Aufgaben der Ersten Regieassistenz

Schwerpunkte sind die weitgehend eigenverantwortlich zu treffenden Vorbereitungen der Dreharbeiten anhand des Drehbuchs und sonstiger Werkvorlagen sowie auf der Grundlage der Intentionen der Regie, ferner die Organisation des Arbeitsablaufes am Drehort in Zusammenarbeit mit Aufnahmeleitung und Produktion sowie in Kenntnis der Ergebnisse der Auflösungsgespräche zwischen Regie und Kamera. Weitere Schwerpunkte sind die Mitarbeit an der Erstellung des Drehplanes und - damit zusammenhängend - die Koordination der Belange der Regie mit denen der Produktion und des Teams. In diesen Fragen steht die Erste Regieassistenz der Regie zur Seite, vertritt sie gegebenenfalls und unterstützt sie bei der Umsetzung ihrer gestalterischen Konzeptionen.


2.1. Tätigkeiten in der Vorbereitungszeit (3)

1. Einarbeitung in das Drehbuch und in sonstige Werkvorlagen:
  • Besprechung mit der Regie über die künstlerischen und technischen Absichten der Realisation;
  • gegebenenfalls Mitarbeit bei der Überprüfung von Inhalt und Dramaturgie;
  • Absprachen mit Regie sowie Produktions- und Aufnahmeleitung über die technischen und zeitlichen Abläufe sowie über konkrete Aufgabenzuweisungen und Verantwortlichkeiten.
2. Überprüfung des Drehbuches in Bezug auf die vorgesehene Länge des Films:
  • Vorstoppen und Koordination der Szenenlängen (wenn möglich: in Zusammenarbeit mit Script/Continuity);
  • gegebenenfalls Mitarbeit bei erforderlichen zeitlichen Anpassungen.
3. Zusammenstellung des ggf. erforderlichen Archiv- und Tonträger- materials, entsprechende Materialrecherche.

4. Einrichtung des technischen Drehbuches:
  • Anfertigung der schriftlichen Drehbuchauszüge und Koordination dieser mit den an der Produktion beteiligten Mitarbeitern, insbesondere im Hinblick auf Bildnumerierung, Tageseinteilung, Verfügbarkeit der Darsteller und Drehorte,
  • entsprechende Vorplanung mit Komparserie, Tieren, Stunts, Ausstattung, Kostüm und Requisite.
5. Planung und Betreuung von Vorproduktionen in Absprache mit Regie und Produktion.

6. Teilnahme an Motivbesichtigungen und an den Besprechungen mit Kostüm, Maske, Requisite.

7. Mitarbeit bei der Besetzung:
  • gegebenenfalls in Form eigener Vorschläge;
  • Kooperation mit Casting-Agenturen;
  • Organisation und Durchführung von Probeaufnahmen;
  • Auswahl von Kleindarstellern und Komparsen.
8. Terminliche Koordination von Vorbesprechungen des Teams.

9. Mitarbeit an der Entwicklung und Erstellung des endgültigen Drehplanes unter Berücksichtigung des technischen Drehbuches, der Auflösungskonzeption und des Zeitrahmens; ferner Mitarbeit am Storyboard.


2.2. Tätigkeiten während der Dreharbeiten

1. In Zusammenarbeit mit Produktions- und Aufnahmeleitung die konkrete Organisation der Arbeitsabläufe:
  • Verantwortliche Erstellung der jeweiligen Tagesdisposition;
  • Organisation des Drehablaufs am Set und Überprüfung der Vorbereitungen der Departments.
2. Wahrung des Überblicks über das Verhältnis der Längen der gedrehten Szenen zu den vorgesehenen Längen.

3. Mitarbeit bei der regielichen Gestaltung; z.B. beim Inszenieren szenischer Hintergründe oder bei konkreter Aufgabenstellung durch die Regie.

4. Organisation der Nur-Töne.

5. Vorbereitung des folgenden Drehtages.

6. Teilnahme an den Mustervorführungen zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse.

Für die Anschlüsse ist grundsätzlich nicht die Erste Regieassistenz, sondern das Continuity zuständig.

Die in der Regel nicht vorgesehene Beteiligung der Ersten Assistenz an der Endfertigung (Post-Produktion) des Films bedarf besonderer vertraglicher Vereinbarung; entsprechende Grundkenntnisse der zugehörigen Arbeitsvorgänge (Rohschnitt, Feinschnitt, Abnahmen, Vertonung, Synchronisation, Negativschnitt, Überspielungen, Digitalisierung, Mischung, Lichtbestimmung) sind jedoch in jedem Fall notwendig.


 3. Gagen

Die Mindestgagen der Ersten Regieassistenz sind im Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende in seiner jeweils gültigen Fassung festgelegt. Der Tarifvertrag enthält für die Mitglieder der unterzeichnenden Tarifparteien verbindlich die Mindestbedingungen, die nicht unterschritten, wohl aber beliebig überschritten werden dürfen.


Fußnoten

(1) Das Berufsbild Erste Regieassistenz ist an das des First Assistant Directors der Directors Guild of America (DGA) angelehnt, kann ihm aber nur ähnlich sein, da in den USA die Endverantwortlichkeiten der Mitarbeiter des Stabes klar und hinsichtlich der Aufgabenstellung (insbesondere bei 1.AD, beim Editor und beim Line- bzw. Executive-Producer) anders geordnet sind.

(2) Das hier vorgelegte Berufsbild der Ersten Regieassistenz gilt für den Bereich des sog. narrativen (Fiction-)Film- und Fernsehwerkes. Die Abweichungen/Änderungen des Berufsbildes für andere Produktionsarten (Formate) wie Dokumentarfilm, Live-Sendungen, Soap, Sitcom, Show etc. werden z.Zt. erarbeitet.

(3) Die Dauer der Vorbereitungszeit variiert je nach Art, Umfang und künstlerischem Anspruch des Projektes und dem hierfür erforderlichen organisatorischen Aufwand. Als Mindestgrenze gilt die Hälfte der Drehzeit, was jedoch bei Kinofilm, Fernsehspiel, TV Movie und Serie in der Regel als nicht ausreichend angesehen wird.

Es gelten folgende Richtwerte:
Bei Kinofilm: 1:1, bei Fernsehspiel, TV Movie und Serie: 2/3:1 bei Soap/Sitcom: 0,5:1 der Zeit.

Mai 1999 / April 2001


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Continuity
 Continuity ist ein eigenständiges Berufsbild.

Die Tätigkeit des Continuity umfaßt das Festhalten der verschiedenen künstlerischen und technischen Einzelkomponenten in schriftlicher Form innerhalb der Fernseh- und Filmproduktion.
Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den an der Filmherstellung Beteiligten.


 Berufliche Voraussetzungen:

Umfassende filmtechnische Kenntnisse (Schneideraum, Produktion),optisches Verständnis und Kombinationsvermögen, schnelle Auffassungsgabe. Ausgeprägtes sprachliches Empfinden in bezug auf die eigene Ausdrucksfähigkeit und die Dialogüberwachung.


 Die Berufsausübung umfaßt folgende Tätigkeiten:

Während der Vorbereitung

  1. Studium des Drehbuchs oder sonstiger Werkvorlagen in bezug auf inhaltliche und anschlußtechnische Aufgabenstellungen.
  2. Teilnahme an der gemeinsamen Regiebesprechung.
  3. Erstellung von eigenen Drehbuchauszügen (Tageseinteilung, Personen-, Requisiten- und Kostümanschlüsse).
  4. Abstimmung der Drehbuchauszüge mit der Regieassistenz.
  5. Vorstoppen des Drehbuchs in Absprache mit Regieassistenz und Produktion.
  6. Abstimmung mit dem Schneideraum über die Form der Berichterstattung.
  7. Besprechung mit der Aufnahme- bzw. Produktionsleitung über die Form des Tagesberichtes und die Bestellung des für das Continuity erforderlichen Büromaterials.

Während der Dreharbeiten
  1. Erstellung schriftlicher Aufzeichnungen über die Details des Szenenablaufs, d.h. Anschlüsse in bezug auf Darsteller, Bewegungen, Kamerapositionen, Blickwinkel, Achsen, Requisiten, Kostüme, Maske, Wetter, Musik.
  2. Verantwortlich für Bewegungs- und Textanschlüsse. In Zusammenarbeit mit Regie und Kamera verantwortlich für Achsen. Wird regelmäßig mit mehreren Kameras gedreht, sollte dem Continuity eine Assistenz bzw. ein Script zustehen.
  3. Unterstützung bei der Kontrolle der Requisiten-, Kostüm- und Masken-Anschlüsse. Die Verantwortung liegt aber bei den entsprechenden Abteilungen.
  4. Textüberwachung während der Proben und bei der Fernseh- bzw. Filmaufnahme.
  5. Mitstoppen der Einstellungen und Erstellen einer Drehstoppliste. Laufende Überwachung der Szenenlängen im Vergleich zu der Vorstoppzeit. Erstellen von Hochrechnungen.
  6. Festlegung der Einstellungsnumerierung.
  7. Erstellung der Berichte für den Schneideraum.
  8. Erstellung des Negativberichtes, sollte es keinen Materialassistenten/ Script geben.
  9. Erstellung eines täglichen handschriftlichen Produktionsberichtes (Tagesberichtes). Angaben über Drehverzögerungen und Erstellung eines Minuten-Planes fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Continuity.
  10. Die Teilnahme an der Mustervorführung ist wesentlich für die Arbeit des Continuity.

Ausbildung

Es gibt noch keine einheitlich geregelte Ausbildung zum Continuity. Als Vorbildung für die Tätigkeit als Continuity eignen sich Volontariate im Film- und Fernsehbereich speziell im Schneideraum oder die Tätigkeit als Script. Tätigkeit des Scripts

Das Script ist ausschließlich für die Erstellung der Berichte für den Schneideraum, der Negativ- und Tagesberichte zuständig. Mit diesem Aufgabenbereich kann das Script die für den Continuityberuf erforderlichen Erfahrungen machen. In dieser Position ist die Bezeichnung Continuity nicht berechtigt.

Mai 1999


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