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im Regiebereich |
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RegieRegisseur oder Regisseurin sind bei der Entstehung eines Films von der Vorbereitung bis zum fertigen Werk die entscheidende künstlerisch-gestaltende Kraft. [weiter] RegieassistenzErste Regieassistenz ist ein eigenständiger Beruf, unabhängig davon, ob er als Lebensberuf oder mit dem Ziel des Übergangs in die Regie-Tätigkeit ausgeübt wird. [weiter] ContinuityDie Tätigkeit des Continuity umfaßt das Festhalten der verschiedenen künstlerischen und technischen Einzelkomponenten in schriftlicher Form innerhalb der Fernseh- und Filmproduktion. [weiter] Regie
Vorbemerkung
Der Begriff "Regie" ist beim Kino-Spielfilm klar definiert. Beim Fernsehen kann er vielerlei meinen: von der Studio-Regie, der Ablauf-Regie über die Bild-Regie bis hin zur der Spielfilm-Regie gleichen Regie, vor allem im fiktionalen, narrativen Bereich (Fernsehspiel, auch in Form von Reihen und Serien, TV-Movie etc.). Bei der Definition des Berufsbildes ist hier die letztgenannte Regietätigkeit beschrieben. Das Urheberrechtsgesetz spricht in diesem Zusammenhang in § 65 vom Hauptregisseur. Gemeint ist der Haupturheber am Fernsehwerk, der dieses persönlich und eigenschöpferisch prägt unter Bearbeitung vorbestehender Werke (z.B. Drehbuch) und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen Mit-Urhebern (z. B. Kamera). I. Allgemeine Definition
Regisseur oder Regisseurin sind bei der Entstehung eines Films von der Vorbereitung bis zum fertigen Werk die entscheidende künstlerisch-gestaltende Kraft. Sie sind nicht nachschaffende Interpreten eines vorbestehenden Werkes, sondern Gestalter einer originalen Schöpfung. Sie haben schon vor Beginn der Dreharbeiten eine konkrete Vorstellung vom fertigen Film und den verschiedenen Elementen, aus denen er sich zusammensetzt. Das gilt für alle Arten der Filmregie, gleichgültig in welchem Bereich (z.B. Kino, Fernsehen, Video), welcher Gattung (z.B. Film mit Spielhandlung, Dokumentation, Musikfilm, Videoclip, Trickfilm, Werbefilm) und welcher Länge.
II. Vorbedingungen für die Regietätigkeit
Voraussetzung für die Regietätigkeit ist eine Kombination von vielen verschiedenen Fähigkeiten, die es ermöglichen, dramaturgische, darstellerische, sprachliche, musikalische und visuelle Elemente zu einem Filmwerk zusammenzufügen. Dazu gehört auch die Fähigkeit, künstlerische und technische Mitarbeiter zu motivieren, zu leiten und ihre kreativen Beiträge zu koordinieren. Es gibt keinen allgemein gültigen und anerkannten Ausbildungsweg zum Regieberuf.
III. Die Aufgaben der Regie
Die Regietätigkeit umfaßt im wesentlichen folgende Bereiche:
Oktober 1991 / März 2001 Regieassistenz
Erste Regieassistenz ist ein eigenständiger Beruf, unabhängig davon, ob er als Lebensberuf oder mit dem Ziel des Übergangs in die Regie-Tätigkeit ausgeübt wird.
1. Ausbildung und berufliche Voraussetzungen
Eine einheitlich geregelte Ausbildung zur Ersten Regieassistenz gibt es in Deutschland nicht. Die Ausbildung erfolgt durch Volontariate und/oder durch die Tätigkeit als Continuity und als Zweite Regieassistenz unter Anleitung der Ersten. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Ausbildung an den einschlägigen Fach-/Hochschulen für Film, Fernsehen und Medienkunde in der Bundesrepublik oder in der Europäischen Union. Berufliche Voraussetzungen sind
2. Stellung und Aufgaben
Die Erste Regieassistenz ist der/die wichtigste Mitarbeiter/in der Regie. Sie arbeitet grundsätzlich weisungsgebunden; innerhalb dieses Rahmens fallen ihr eigenverantwortliche Aufgaben und Tätigkeiten im organisatorischen, künstlerischen und technischen Bereich der Produktion zu (1). Anders als die Regie ist sie häufig nur während der unmittelbaren Vorbereitungszeiten zu den Dreharbeiten und während dieser am Entstehen des Film- oder Fernsehwerkes beteiligt; aus ihrer Aufgabenstellung resultiert, daß eine möglichst langfristige Mitarbeit am Werk für alle Beteiligten von Vorteil ist. In der Regel definiert der Vertrag den zeitlichen Rahmen und damit auch konkret Beginn und Umfang der Arbeit der Ersten Regieassistenz (2). Aufgaben der Ersten Regieassistenz Schwerpunkte sind die weitgehend eigenverantwortlich zu treffenden Vorbereitungen der Dreharbeiten anhand des Drehbuchs und sonstiger Werkvorlagen sowie auf der Grundlage der Intentionen der Regie, ferner die Organisation des Arbeitsablaufes am Drehort in Zusammenarbeit mit Aufnahmeleitung und Produktion sowie in Kenntnis der Ergebnisse der Auflösungsgespräche zwischen Regie und Kamera. Weitere Schwerpunkte sind die Mitarbeit an der Erstellung des Drehplanes und - damit zusammenhängend - die Koordination der Belange der Regie mit denen der Produktion und des Teams. In diesen Fragen steht die Erste Regieassistenz der Regie zur Seite, vertritt sie gegebenenfalls und unterstützt sie bei der Umsetzung ihrer gestalterischen Konzeptionen. 2.1. Tätigkeiten in der Vorbereitungszeit (3) 1. Einarbeitung in das Drehbuch und in sonstige Werkvorlagen:
4. Einrichtung des technischen Drehbuches:
6. Teilnahme an Motivbesichtigungen und an den Besprechungen mit Kostüm, Maske, Requisite. 7. Mitarbeit bei der Besetzung:
9. Mitarbeit an der Entwicklung und Erstellung des endgültigen Drehplanes unter Berücksichtigung des technischen Drehbuches, der Auflösungskonzeption und des Zeitrahmens; ferner Mitarbeit am Storyboard. 2.2. Tätigkeiten während der Dreharbeiten 1. In Zusammenarbeit mit Produktions- und Aufnahmeleitung die konkrete Organisation der Arbeitsabläufe:
3. Mitarbeit bei der regielichen Gestaltung; z.B. beim Inszenieren szenischer Hintergründe oder bei konkreter Aufgabenstellung durch die Regie. 4. Organisation der Nur-Töne. 5. Vorbereitung des folgenden Drehtages. 6. Teilnahme an den Mustervorführungen zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse. Für die Anschlüsse ist grundsätzlich nicht die Erste Regieassistenz, sondern das Continuity zuständig. Die in der Regel nicht vorgesehene Beteiligung der Ersten Assistenz an der Endfertigung (Post-Produktion) des Films bedarf besonderer vertraglicher Vereinbarung; entsprechende Grundkenntnisse der zugehörigen Arbeitsvorgänge (Rohschnitt, Feinschnitt, Abnahmen, Vertonung, Synchronisation, Negativschnitt, Überspielungen, Digitalisierung, Mischung, Lichtbestimmung) sind jedoch in jedem Fall notwendig. 3. Gagen
Die Mindestgagen der Ersten Regieassistenz sind im Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende in seiner jeweils gültigen Fassung festgelegt. Der Tarifvertrag enthält für die Mitglieder der unterzeichnenden Tarifparteien verbindlich die Mindestbedingungen, die nicht unterschritten, wohl aber beliebig überschritten werden dürfen. Fußnoten (1) Das Berufsbild Erste Regieassistenz ist an das des First Assistant Directors der Directors Guild of America (DGA) angelehnt, kann ihm aber nur ähnlich sein, da in den USA die Endverantwortlichkeiten der Mitarbeiter des Stabes klar und hinsichtlich der Aufgabenstellung (insbesondere bei 1.AD, beim Editor und beim Line- bzw. Executive-Producer) anders geordnet sind. (2) Das hier vorgelegte Berufsbild der Ersten Regieassistenz gilt für den Bereich des sog. narrativen (Fiction-)Film- und Fernsehwerkes. Die Abweichungen/Änderungen des Berufsbildes für andere Produktionsarten (Formate) wie Dokumentarfilm, Live-Sendungen, Soap, Sitcom, Show etc. werden z.Zt. erarbeitet. (3) Die Dauer der Vorbereitungszeit variiert je nach Art, Umfang und künstlerischem Anspruch des Projektes und dem hierfür erforderlichen organisatorischen Aufwand. Als Mindestgrenze gilt die Hälfte der Drehzeit, was jedoch bei Kinofilm, Fernsehspiel, TV Movie und Serie in der Regel als nicht ausreichend angesehen wird. Es gelten folgende Richtwerte: Bei Kinofilm: 1:1, bei Fernsehspiel, TV Movie und Serie: 2/3:1 bei Soap/Sitcom: 0,5:1 der Zeit. Mai 1999 / April 2001 Continuity
Continuity ist ein eigenständiges Berufsbild.
Die Tätigkeit des Continuity umfaßt das Festhalten der verschiedenen künstlerischen und technischen Einzelkomponenten in schriftlicher Form innerhalb der Fernseh- und Filmproduktion. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den an der Filmherstellung Beteiligten. Berufliche Voraussetzungen:
Umfassende filmtechnische Kenntnisse (Schneideraum, Produktion),optisches Verständnis und Kombinationsvermögen, schnelle Auffassungsgabe. Ausgeprägtes sprachliches Empfinden in bezug auf die eigene Ausdrucksfähigkeit und die Dialogüberwachung. Die Berufsausübung umfaßt folgende Tätigkeiten:
Während der Vorbereitung
Während der Dreharbeiten
Ausbildung Es gibt noch keine einheitlich geregelte Ausbildung zum Continuity. Als Vorbildung für die Tätigkeit als Continuity eignen sich Volontariate im Film- und Fernsehbereich speziell im Schneideraum oder die Tätigkeit als Script. Tätigkeit des Scripts Das Script ist ausschließlich für die Erstellung der Berichte für den Schneideraum, der Negativ- und Tagesberichte zuständig. Mit diesem Aufgabenbereich kann das Script die für den Continuityberuf erforderlichen Erfahrungen machen. In dieser Position ist die Bezeichnung Continuity nicht berechtigt. Mai 1999 |
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