OHNE AUSKUNFT GIBT ES KEINE ANGEMESSENE VERGÜTUNG

Pressemitteilung
Urheberrecht fair und modern ausgestalten – mit starker Auskunft

Die unterzeichnenden Verbände möchten klarstellen, dass für sie der aus der europäischen Gesetzgebung kommende erweiterte Anspruch auf Auskunft sowie die stärkere Durchsetzbarkeit der angemessenen Vergütung von zentraler Bedeutung sind.

Wir bedauern es daher sehr, dass die aktuellen Pressemeldungen und Stellungnahmen von ARD und ZDF, Vaunet, SPIO u.a.m. zu erkennen geben, dass die Anpassung des Urheberrechts für sie offenkundig sofort als Verteilungskampf gedeutet wird.

Fest steht: ohne proaktive und transparente Auskunft – auch entlang der Lizenzketten - gibt es keine angemessene Vergütung.

Öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern, SVOD-Anbietern, Kinobetreibern, Filmverleihern und Produzenten ist eines gleich: Ihre Akzeptanz bzw. ihr wirtschaftlicher Erfolg ist abhängig von der kreativen Leistung der Urheber. Ein funktionierendes wirtschaftliches Ökosystem im Bereich Film und Fernsehen muss schon allein daher auf Ausgleich setzen und hierbei besonders auch die Position der wirtschaftlich Schwächeren im Blick haben.

Transparenz ist möglich und EU-rechtlich zwingend!

ARD, ZDF und die Privatsender und mit ihnen die Produzenten und Verwerter behaupten, den seitens des europäischen Gesetzgebers geforderten, erweiterten Anspruch auf Auskunft nicht umsetzen zu können. Angeblich wegen zu hoher administrativer Aufwände.

Es würde den Sendern, Verwertern und Filmunternehmen in Deutschland gut zu Gesicht stehen, wenn sie ihren seit Jahren betriebenen massiven Aufwand zu Verhinderung von Auskünften endlich positiv zur technisch möglichen und kosteneffektiven Lösung der Auskunftserteilung umwidmen würden, um damit auch ihren eignen Innovationsansprüchen gerecht zu werden.

Es wird zweierlei aus den Augen verloren: die bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung, die inzwischen auch die Häuser ARD und ZDF für sich entdeckt haben, sowie die grundsätzliche Möglichkeit, Auskunftsansprüche in GVR oder Tarifverträgen ggf. branchenbezogen auszugestalten.

Oder überwiegt hier ein Interesse, angemessene Vergütung und Transparenz im geschäftlichen Miteinander zu verhindern? Während Programme gerade online immer unübersichtlicher weiterlizenziert werden – und auf diese Weise Erlöse  generieren – stehen die Urheber ohne Kenntnis der Verwertungserfolge mit leeren Händen da!

Was im TV-Bereich angeblich unmöglich ist - Erlöse auf den unterschiedlichen Verwertungsstufen zu erfassen und transparent zu machen - wird im Hörfunk seit Jahrzehnten praktiziert.

Wir fordern den Gesetzgeber, aber auch die Gremien der Sender und die verantwortlichen Kultur- und Medienpolitiker auf, sich dieser kollektiven Verweigerungshaltung der Sender und Verwerter entgegenzustellen und sich für eine längst überfällige Stärkung der Auskunftsansprüche sowie eine Modernisierung im Bereich der Auskunftserteilung einzusetzen.

Direktvergütungsansprüche führen zu Transparenz und angemessener Vergütung im Online-Bereich.

Ein Instrument zur besseren Durchsetzbarkeit von Vergütungsansprüchen bei Online-Nutzungen ist ein Direktvergütungsanspruch, der sich direkt gegen die nutzende Plattform richtet. Gerade dadurch würde sichergestellt, dass die Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen auch im Bereich Online eine angemessene, nutzungsabhängige Vergütung und entsprechende Auskünfte erhalten. Der Gesetzgeber hat im UrhDaG Ref-E dafür wesentliche Grundlagen geschaffen. Denn der gewaltige technische Transformationsprozess in Richtung Online-Nutzungen stellt die Urheber vor ein Dilemma:

Es gibt bis heute keine einzige akzeptable Regelung in Tarifverträgen oder Gemeinsamen Vergütungsregeln, die der massiven Expansion an Bereitstellung und Nutzung von Programmen im Internet gerecht wird.

Das Angstszenario der Verwerterseite, dass Urhebern durch einen Direktvergütungsanspruch eine „Doppelvergütung“ zuteil wird, ist haarsträubend, wenn man auf die bislang weitgehend auf Null stehenden oder marginalen Vergütungen im Online-Bereich schaut.

Direktvergütungsansprüche sind marktneutral und folgen der Fließrichtung der EU-Gesetzgebung. Sie können eine substanzielle Lösung für die Herausforderungen des Auskunftsanspruchs sein.

Andere europäische Länder haben seit Jahrzehnten rechtliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen. Direktvergütungsansprüche haben sich in Deutschland bereits bei der Videovermietung und der Kabelweitersendung bewährt. Sie richten sich an die eigentlichen Verwerter. Gerade dadurch würde sichergestellt, dass die Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen auch im Bereich Online die Chance erhalten, eine angemessene, nutzungsabhängige Vergütung zu erhalten.

Wir würden es begrüßen, wenn die aktuelle Urheberreform dazu genutzt würde, einen fairen Ausgleich der Interessen zu erreichen - auch für die deutschen Urheber im Bereich Film und Fernsehen – und das bedeutet starke Auskunftsrechte und die Etablierung eines Direktvergütungsanspruchs.

Wir mahnen zugleich alle Beteiligten zu mehr Gelassenheit und zu einem sachlichen Austausch der Argumente, zu dem wir jederzeit bereit stehen – auch wenn unter den Bedingungen der aktuellen Pandemie überdeutlich wird, wie prekär die Situation der Urheber in Deutschland ist und wie wichtig daher ein starkes Urheberrechtsgesetz im Sinne der EU-Vorgaben ist.

Berlin, den 23.10.2020

Bundesverband Regie BVR

Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD

Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm AGDOK

Bundesverband Kinematographie BVK

Bundesverband Filmschnitt BFS

Verband der Szenen- und Kostümbildner VSK