Fortschritt in Richtung faires Urheberrecht

Verbandsnews
Deutscher Bundestag beschließt den Regierungsentwurf der Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie

Berlin, 20.05.2021. Mit der heutigen Abstimmung über das „Internetgesetz“ hat der Deutsche Bundestag nicht nur einen wesentlichen Schritt in Richtung einer fairen Beteiligung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen an den Gewinnen der Plattformen, die deren Werke und Leistungen nutzen, gemacht. Wichtig ist auch die klare Verpflichtung der Plattformen, die Rechte für die Nutzung der Werke zu klären.

Auch im Urhebervertragsrecht wurde für mehr Augenhöhe gegenüber den Werkverwertern gesorgt, indem die Auskunftsansprüche der Kreativen gestärkt wurden. Sie sind die Grundlage für die Geltendmachung angemessener Vergütungen.

Angemessene Vergütung. Als wichtig kann für die Paragrafen §§ 32 und 32a UrhG gesehen werden, dass Pauschalvergütungen nur in begründeten Fällen als angemessen gelten können, und dass der Anspruch auf weitere Vergütungen nach § 32a UrhG bereits bei einer „unverhältnismäßig niedrigen Vergütung“ begründet ist, statt wie bisher bei einem „auffälligen Missverhältnis“.

Leider wurde über die Einführung stärkerer Verbandsklagemöglichkeiten der Verbände und Gewerkschaften in der Koalition keine Einigung erzielt.

Im Bundesrat wird die Umsetzung der Richtlinie in wenigen Tagen am 28.5.21 zur Abstimmung  gestellt. Das geplante Inkrafttreten des Gesetzes kann damit aller Voraussicht nach am 7.6.21 stattfinden.

Der BVR dankt an dieser Stelle allen Beteiligten im Kampf um die Urheberrichtlinie, besonders der Initiative Urheberrecht , der VG Bild-Kunst, dem DJV und ver.di, sowie den Kollegen-Verbänden VDD, AGDOK, BVK, BFS,VSK für Ihren Einsatz, ihr Vertrauen und ihre Unterstützung!

Ausführliche Meldung der IU hier: https://urheber.info/diskurs/urheberrechtsreform-beschlossen