BVR mahnt angemessene Vergütung für alle Online-Nutzung an

Pressemitteilung
Der BVR begrüßt die Ankündigung der technischen und inhaltlichen Kooperation der öffentlich-rechtlichen Sender und mahnt die angemessene Vergütung aller Online-Nutzungsformen an.

Die gerade angekündigte Verlinkung der Mediatheken von ARD und ZDF und die Bewerbung von Inhalten der großen, sonst konkurrierenden Sendergruppen sind erneut Anlass, darauf hinzuweisen, dass für Online-Nutzungen bislang keine akzeptablen Vergütungsregelungen und Tarifverträge vereinbart sind. Die bestehenden Regelungen stammen teilweise noch aus dem Jahr 2002 und sind in Form, Definition und Höhe nicht mehr als angemessen zu bezeichnen.

Wie der gestrige Protest der betroffenen Urheber im Bereich Hörspiel zeigt, bedeutet die Einführung von Empfehlungssystemen für alle Online-Nutzungen bereits jetzt für die UrheberInnen vor allem eine noch intensivere Präsenz und weltweite Verfügbarkeit in den Abrufdiensten/Mediatheken, während die Vergütung dieser Nutzungen auf Sätzen beruht, die auf die Nutzungsintensität zu Beginn dieses Jahrhunderts abstellt.

Seit 2020 sind durch den Medienstaatsvertrag die bisherigen Einschränkungen der Nutzung sendereigener Werke in den Mediatheken abgeschafft und nur durch deren eigene Telemedienkonzepte beschränkt worden. Dies ermöglicht seit gut einem Jahr lange Einstellungszeiten von Auftragsproduktionen, die Möglichkeit auch ohne vorhergehende lineare Ausstrahlung (sog. online-only) online einstellen zu können, die Filme und Serien umfassend gespiegelt bei kommerziellen Anbietern wie z.B. der Telekom und in eigenen Kanälen auf kommerziellen Social-Media-Plattformen platzieren zu können.

Dies alles führt dazu, dass Inhalte permanent und ubiquitär zur Verfügung stehen, ohne dass die bisherigen Systeme der Honorierung aus der linearen Fernsehwelt greifen, was de facto dazu führt, dass UrheberInnen trotz intensiver Nutzungen in den Mediatheken nur eine verschwindend geringe, jedenfalls keine angemessene Vergütung gezahlt wird.

Dem Vorschlag eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs für Online-Nutzungen konnte sich der Gesetzgeber bei der gerade beschlossenen Reform des Urheberrechtsgesetzes bedauerlicherweise nicht anschließen, auch wenn er in weiten Teilen Europas längst Wirklichkeit ist. Dadurch stellt sich jetzt die Aufgabe, mit den öffentlich-rechtlichen Sendern Regelungen zu vereinbaren, die auch für die Nutzungen „auf Abruf“ fair und verhältnismäßig sind. 

Der BVR ruft die öffentlich-rechtlichen Sender hiermit dazu auf, sich dieser Herausforderung zu stellen und faire und angemessene Regelungen zu vereinbaren. In Zeiten, in denen UrheberInnen bereits pandemiebedingt starke Einbußen hinnehmen mussten, darf die technische und werbemäßige Stärkung der Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender nicht dazu führen, dass den Regisseurinnen und Regisseuren als den zentralen UrheberInnen der Filmwerke die angemessene Vergütung für die vielfältigen Nutzungen und Nutzungsmöglichkeiten vorenthalten wird.

Der Vorstand des BVR

Berlin, den 23. Juni 2021