Der Medienstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 2024

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Stellungnahme
BVR setzt sich für Vielfalt und Erhalt der Kultur ein – die Länder verweigern Finanzierung

Über den rechtlichen Rahmen für öffentlich-rechtliche Medien in Deutschland entscheidet nicht der Bundestag, sondern es entscheiden die Ministerpräsident:innen in der Rundfunkkommission der Länder. Änderungen an Auftrag, Struktur und Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandfunk erfordern Einstimmigkeit aller 16 Länder in Form von innerdeutschen Rundfunk- und Medienstaatsverträgen – zumindest, solange nicht AfD-geführte Länder die Staatsverträge und damit den medienpolitischen Grundkonsens in Deutschland aufkündigen.

Die Länder und nicht den Bund als Rundfunkgesetzgeber vorzusehen sowie die damit verbundene erforderliche Einstimmigkeit über 16 Länder hinweg, ist eine doppelte Lektion aus der deutschen Geschichte. Einerseits zwingt so eine Struktur zu Kompromissen über weltanschauliche und parteipolitische Lager hinweg, soll so gesellschaftlicher Polarisierung und Spaltung entgegenwirken. Andererseits ist dadurch die Gefahr eines propagandistischen Missbrauchs öffentlich finanzierter Medien durch die Bundesregierung gering. Der Rundfunkföderalismus dient auch der Staatsferne öffentlich-rechtlicher Medien.