Stellungnahme der Urheber im Bereich Film zum Diskussionsentwurf des BMJV zur Reform des Urheberrechts

Stellungnahme

Am 24.6.20 wurde uns der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts vorgelegt.
 
Der BVR hat in Abstimmung mit den anderen Urheber-Verbänden (AG DOK, BVK, BFS, VSK und dem VDD) einen umfangreichen Vorschlag und eine Stellungnahme (unten) erarbeitet, welche heute an das BMJV verschickt wurde.
 
Wir freuen uns, dass alle Verbände an einem Strang gezogen haben und gemeinsam für die Besserstellung der Urheber in Deutschland einstehen. Urheber im Bereich Film sind seit vielen Jahren besonderen Beschränkungen in einer derartigen Vielzahl ausgesetzt, dass hier von einer strukturellen und nicht hinnehmbaren Benachteiligung gesprochen werden muss. Der rasante Technologiewechsel und nicht zuletzt die Corona-Pandemie haben zusätzlich zur Verschlechterung der Lage beigetragen.
 
Ein fairer Ausgleich der Ansprüchen der Urheber mit denen der Verwerter ist seit 1965 substanziell nicht gegeben. Dies liegt insbesondere an unscharfen Regelungen, Ausnahmen oder einzelnen einschränkenden Bedingungen in den jeweiligen Gesetzen. Diese Lücken im Urheberechtsgesetz gilt es dringend zu schließen. Änderungen müssen vom Gesetzgeber so vorgenommen werden, dass für die Urheber im Bereich Film klare rechtliche Rahmenbedingungen entstehen und damit auch erreichbare Wege zu einer angemessenen Vergütung. Dies gilt insbesondere für den Bereich Online, für den ein Direktvergütungsanspruch gefordert wird.
 
In einer weiteren Stellungnahme der Initiative Urheberrecht (unten) , sind alle Urheberverbände zusammengeschlossen sind. Dieser umfassenden und präzisen Stellungnahme schließen sich alle Urheber im Bereich Film vollumfänglich an und unterstützen sie ausdrücklich.
 
Solltet Ihr hierzu Fragen haben, könnt Ihr Euch gerne an Jobst Oetzmann wenden: jobst-oetzmann@web.de