Regisseure verhandeln weiter mit der ARD

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Im Zentrum der Mitgliederversammlung des BUNDESVERBANDS REGIE e.V. am ersten Berlinale-Tag standen die Verhandlungen über Gemeinsame Vergütungsregeln nach § 36 UrhG für ARD-Auftragsproduktionen …

Mitgliederversammlung des Bundesverbands Regie auf der Berlinale
Im Zentrum der Mitgliederversammlung des BUNDESVERBANDS REGIE e.V. am ersten Berlinale-Tag standen die Verhandlungen über Gemeinsame Vergütungsregeln nach § 36 UrhG für ARD-Auftragsproduktionen. Die seit drei Jahren geführten Verhandlungen befinden sich in einer Mediation. Eine Kompromissformel zwischen Buyout- und differenzierter Folgevergütung scheint nach der letzten Verhandlungsrunde am 6.2. in Sichtweite. BVR-Vorstand Stephan Wagner führte aus, dass dazu eine angemessene Vergütung für die Mediathekennutzung unabdingbar ist. Aufgrund der nunmehr auf 180 Tagen erweiterten Einstelldauer sei eine spürbare Erhöhung der Vergütung und eine zeitliche Begrenzung der jeweiligen Einspeisung notwendig.

Fortgesetzt wurden die sehr konstruktiven Verhandlungen mit der Pro7Sat.1-Sendergruppe. 2016 konnte die Mindestvergütung für TV-Movies auf 63.500 EUR erhöht werden und jüngst kam eine Vergütungsregel für Telenovelas einschließlich weiterer Beteiligungsregelung ab 2002 hinzu. Die Verhandlungen mit RTL sind hingegen aufgrund unterschiedlicher Ansätze zur Refinanzierungsbe-stimmung zum Stillstand gekommen.

Weiterer Schwerpunkt der Versammlung war die Debatte um Geschlechtergerechtigkeit. Der BVR hatte dazu im November den dritten Diversitätsbericht Gender Regie vorgelegt, der insbesondere beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch immer eine Unterrepräsentation von Frauen in der Regie fiktionaler Werke offenbart. Angepasst wurde die Satzung des Bundesverbands Regie, die fortan für die Verbandsgremien eine Geschlechter-Quote von mindestens 30 % vorsieht.

Intensiv diskutiert wurden zudem die Veränderungen von Satzung und Verteilungsplan der VG Bild-Kunst, die aufgrund der Neufassung des Verwertungsgesellschaftsgesetzes (VGG) notwendig werden. BVR- und VG Bild-Kunst-Vorstand Jobst Oetzmann wies auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten durch Stimmrechtsübertragung oder elektronische Abstimmung bei den VG-Versammlungen hin und ermunterte, sie intensiver zu nutzen.