Mediatheken nicht zu Lasten der Filmbranche ausweiten

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Am 8.8. fand in der Landesvertretung Sachsen-Anhalts eine Anhörung zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages statt. Es geht dabei um die zukünftigen Telemedienangebote, die ARD und ZDF rundfunkrechtlich vorhalten dürfen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Bundesländer eine massive Ausweitung des Mediathekenangebotes von ARD und ZDF auf den Weg bringen wollen. Dies wäre jedoch nur akzeptabel, wenn ARD und ZDF endlich eine angemessene Vergütung für die sich dynamisch entwickelnden Mediathekennutzungen einräumen. Die vollständige Stellungnahme des BVR zu diesem wichtigen medienpolitischen Regelungskomplex finden Sie in dem Link am Ende der nachfolgenden Pressemitteilung …

Telemediennovelle darf nicht ohne Auftrags- und Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedacht werden
Anlässlich der anstehenden Reform des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten appellieren die unterzeichnenden Filmverbände unisono, die Mediatheken von ARD und ZDF nicht zu Lasten der Filmbranche auszuweiten. Am 8. August 2017 hatte die federführende Staatskanzlei Sachsen-Anhalt verschiedene Verbände, darunter AG Dokumentarfilm, Regieverband, Verband der Drehbuchautoren, Produzentenallianz und Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, zu einem Fachgespräch eingeladen. Dort wurde deutlich, dass der bisherige Vorschlag der Rundfunkreferenten der Länder für die Filmbranche keinen akzeptablen Interessensausgleich vorsieht. „Es werden bisher ausschließlich und einseitig die Interessen der öffentlich-rechtlichen Sender bedient“, so Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). „Die Argumente der Filmbranche müssen endlich berücksichtigt werden. Die Mediathekenregelung sollte darüber hinaus im Einklang mit der groß angelegten Auftrags- und Strukturreform der Sender stehen, damit klar ist, welches Programm mit welchen finanziellen Mitteln überhaupt realisierbar ist.“

Hintergrund des Appells der Filmbranche ist ein Vorschlag der Rundfunkkommission der Länder, den Telemedienauftrag – darunter unter anderem die gesetzlich vorgegebenen Verweildauern von audiovisuellen Inhalten in Mediatheken – beträchtlich auszuweiten. Demnach sollen Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender künftig zeitlich weitgehend unbegrenzt und auch auf Plattformen von Drittanbietern, wie YouTube oder Facebook, zur Verfügung gestellt werden können. Die Filmwirtschaft befürchtet, dass diese Änderungen den Substitutionswettbewerb zwischen kostenlosen Mediatheken und kommerziellen VoD-Portalen weiter anheizen. Damit würden zukunftsfähige Online-Märkte wegbrechen und die Finanzierung und Auswertung von Filmen ernsthaft beschädigt. „Insbesondere europäische Lizenzware, darunter auch der deutsche Kinofilm, würde von den wesentlichen digitalen Vertriebswegen ausgeschlossen“, so Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher.

Die Filmschaffenden beklagen darüber hinaus, dass für die vorgesehenen längeren Einstellungsdauern in den Mediatheken keine angemessene zusätzliche Vergütung für Urheber und Rechteinhaber erfolgen soll. Stattdessen ist davon auszugehen, dass ein neu definierter und erheblich ausgeweiteter Telemedienauftrag zu Veränderung des Sendeverhaltens der Anstalten führe, lineare Wiederholungen abnehmen und die Vergütungen für Sendungen sinken. „Ohnehin haben die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten es bis heute nicht geschafft, für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte zu sorgen, wie es eine Protokollerklärung zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits 2009 forderte“, so Jürgen Kasten, Geschäftsführer des Bundesverbands Regie. Uwe Petzold, Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Drehbuchautoren stimmt zu: „Die entsprechenden rundfunk-, aber auch urheberrechtliche Vorgaben müssen endlich umgesetzt werden.“

Einig sind sich die Filmverbände auch, dass man Beitragszahler und Zuschauer mehr über die Finanzierungs- und Rechtestruktur von Programminhalten aufklären sollte. „Wir sind immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, dass Filme, die in ARD und ZDF gezeigt werden, von den Sendeanstalten vollständig finanziert würden“, so Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz. „Bei deutschen und europäischen Kinofilmen liegt der finanzielle Anteil, den die Sender zum Gesamtbudget beisteuern, jedoch durchschnittlich nur zwischen 10 und 20 Prozent. Auch TV-Auftragsproduktionen und Dokumentarfilme werden immer häufiger von ARD und ZDF teilfinanziert. Die Lücke muss der Produzent selbst füllen. Demgegenüber ist eine unbegrenzte Einstellung auf kostenlos zugänglichen Mediatheken völlig unangemessen.“ Thomas Frickel, Vorsitzender der AG Dokumentarfilm folgert: „Offensichtlich will man den medienpolitischen Freibrief für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Ufer- und Bodenlose erweitern und die Beitragszahler auf Kosten der Produzenten mit großzügigen Geschenken ruhig stellen.“

Per Klick gelangen Sie hier zur Stellungnahme des BVR