Richtlinie der EU-Kommission zur Regelung des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt

Verbandsnews

Mitte des Monats wurde im federführenden Rechtsausschuss über den im Herbst 2016 veröffentlichten,  mit Änderungs- und Ergänzungswünschen  von dem Berichterstatter Axel Voss (EVP) versehenen, Vorschlag der EU Kommission für eine Richtlinie zur Regelung des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt abgestimmt. Herr Voss erhielt das Mandat auf Grundlage der abgestimmten Änderungsvorschläge, mit seinem Bericht die abschließenden Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission aufzunehmen. 

Der Vorschlag der EU-Kommission und der des federführenden Ausschusses soll die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken erleichtern. Zugleich ist eine erstmalige Implementierung des aus Deutschland bekannten Urheberrechtvertragsrechts in eine europäische Regelung vorgesehen.   

An zwei Punkten innerhalb der Richtlinie hat sich jedoch ein Glaubenskampf um das Urheberrecht mit der Netzgemeinde entzündet, der alle anderen Regelungen überdeckt: Zum einen soll ein Leistungsschutzrecht auch für die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger eingeführt werden und zum anderen soll mit der RL klargestellt werden, dass bestimmte Plattformen Lizenzschuldner einer von ihren Kunden veranlassten urheberrechtlich relevanten Nutzungshandlung sind. Mit anderen Worten, es geht darum, dass auch YouTube und Facebook Lizenzschuldner für die von ihren Nutzern eingestellten Musiken und Filmen werden – und wenn der Rechteinhaber das nicht will, die Plattformen durch technische Maßnahmen sicherstellen sollen, dass diese Inhalte auf den Plattformen von YouTube und Facebook auch nicht getauscht bzw. angeboten werden.  

Den vollständigen Bericht von Axel Voss finden Sie hier:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-2018-0245+0+DOC+PDF+V0//EN

Abstimmung voraussichtlich am Donnerstag, den 5. Juli 2018

Frau Reda kämpft mit der politischen Unterstützung von SPD (S&D) und der Grünen (Ausnahme Frau Trüpel, die sich unermüdlich für den Vorschlag von Voss einsetzt) dafür, zu verhindern, dass Zeitungsverleger einen Leistungsschutz bekommen und im Internet technische Maßnahmen für die Identifizierung von Filmen, Musik und Büchern eingesetzt werden dürfen. Gleichzeitig befürwortet sie noch weitere Ausnahmen vom Urheberrecht – vor allem vergütungsfreie – für Bildung, Forschung und den Privatbereich.  Hinter Frau Reda steht auch eine von den GAFAs finanzierte Kampagne. 

Frau Reda zweifelt das vom Rechtsauschuss erteilt Mandat an und will es durch das europäische Parlament widerrufen lassen. Voraussichtlich am Donnerstag, den 5. Juli 2018, wird das EU-Parlament deshalb darüber entscheiden, ob der vom federführenden Rechtsausschuss (JURI) erstellte Report bestätigt wird. 

Auch die bisherige Unterstützung der EVP (Konservative) wackelt. Bei den Mitgliedern S&D ist kaum etwas zu holen; sie hatten bereits gegen den Bericht von Axel Voss gestimmt.

Auch Sie können unterstützen und an folgender Petition teilnehmen:

https://www.change.org/p/tell-meps-to-approve-the-proposed-new-copyright-directive?recruiter=886536993

Vielen Dank!

Viele Grüße

 

Edith Forster