EU-Parlament stimmt für Copyright-Richtlinie

Pressemitteilung

Eine gute Nachricht für alle Urheber in Europa – und für alle Regisseure des BVR.

Plattformhaftung und angemessene und proportionale Vergütung auf europäischen Niveau festgeschrieben.

Brüssel. Das europäische Parlament hat heute, am 26. März 2019, der in langen Jahren vorbereiteten und heiß diskutierten Urheberrechtslinie zugestimmt. Bis zum Schluss war nicht klar, ob und in welcher Form das Parlament den im sogenannten Trilog zwischen Rat, Kommission und Parlament verhandelten Kompromiss annehmen wird.

Als besonders kritisch muss gesehen werden, dass die großen Player google, youtube und andere versucht haben direkt, indirekt und verdeckt Einfluss auf das Abstimmungsergebnis zu nehmen, sei es über Stiftungen, die die Herkunft von Spenden verschleierten, sei es über Aufrufe, Youtuber zu Aktionsvideos zu bewegen und diese dafür zu bezahlen, sei es über eine Legendenbildung, was Artikel 13 (nun Artikel 17) – Plattformhaftung – den alles an den liebgewonnenen Annehmlichkeiten Jugendlicher ändern würde.  

Inhaltlich ist die Richtlinie eine urhebervertragliche Lösung, die Lizenzlösungen von den Plattformen erzwingt. Der Wild-West-Vereinnahmung von Inhalten wie Fotos, Kunstwerken, Graphiken und Filmen ist damit ein Riegel vorgeschoben. Die nachfolgenden Artikel 18 und 19, die die Proportionalität und Angemessenheit von Vergütungen festschreiben und die Verpflichtung zur Transparenz und damit einen konkreten Auskunftsanspruch von Urhebern begründen, ermöglichen in der Folge das Aushandeln von Vergütungen für Urheber. Die Richtlinie folge damit dem deutschen Urheberrecht und harmonisiert diese Ansprüche nun europaweit.

An dieser Stelle sei dem beispiellosen Einsatz zahlloser Menschen und Einrichtungen gedankt, die sich seit Jahren darum bemühen, dass den Künstlern aus den neuen Medien Einkünfte zukommen können.

Das ist auf der einen Seite die FERA, die stets in enger Abstimmung mit der Schwesterorganisation SAA (europäischer Verwertungsgesellschaftenzusammenschluss für AV-Medien) gearbeitet hat. Dies ist für die Regisseure die VG Bild-Kunst und die INI – Initiative Urheberrecht unter Leitung von Prof. Gerhard Pfennig und Katarina Uppenbrink, die EU-Parlamentarier Helga Trüpel, Axel Voss, Sabine Verheyen, die Kulturstaatsministerin Monika Grütters, sowie zahllose Kollegen und Kolleginnen vieler befreundeter Verbände.

Final und formal muss die Richtlinie noch einmal im europäischen Rat abgestimmt werden. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass die Länder dem Abstimmungsergebnis des Parlaments widersprechen, waren sie doch an allen Beratungen intensiv beteiligt.

Wir freuen uns sehr. Nun kommen die spannenden Jahre der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht auf uns zu. Es bleibt also viel zu tun.

 

Der Vorstand