Report on EU Audiovisual Authors’ Workshop 2019

Mitgliedernews

Bei dem von AISAP/Slowenien organisierten Workshop in Ljubljana ging es um die bevorstehende Umsetzung der vorgeschlagenen EU Urheberrechtsrichtlinie im digitalen Binnenmarkt. Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich für audiovisuelle Urheber, damit sie einen angemessenen Wert für die Nutzung ihrer Werke erhalten?

Pauline Durand-Vialle fasste die im Trilog gefassten Vereinbarungen über die Vergütungsbestimmungen zusammen. Es folgten Fallstudien über die sehr unterschiedlichen Situationen in Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, England, Slowenien und Norwegen, aus denen sich ablesen ließ, wie sich die Richtlinie in der Zukunft jeweils auswirken könnte.

Es wurde deutlich, wie unterschiedlich Urheberrechte und Urhebervertragsrechte in einzelnen europäischen Staaten gehandhabt werden. Auch die Rolle der Verwertungsgesellschaften im Hinblick auf das Verhandeln von Online-Rechten ist, je nach Land, anders geregelt.

In Deutschland ist in Bezug auf Online-Rechte bislang kaum etwas vertraglich geklärt, so können unsere Verwertungsgesellschaften bislang (fast) keine Verträge über Online-Rechte abschließen. Die EU-Urheberrechtslinie (und insbesondere die Cab/Sat-Regelungen)  ist dementsprechend zukunftsweisend. Auch wird es bei uns u. a. darum gehen, sich für eine in Art. 3, §14 geforderte verhältnismäßige (proportionale) Vergütung einzusetzen, ein weit besseres juristisches Tool,  als die im Deutschen Urhebervertragsrecht unter §32 bestehende Bezeichnung einer „angemessenen“ (fairen) Vergütung, die nicht nur als schwammig, sondern auch als neoliberal zu bezeichnen ist.