Gutachten im Auftrag der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Stellungnahme
Das vorliegende Gutachten untersucht die Frage, ob eine Änderung der Regelung des § 89 Abs. 2 UrhG dahingehend, dass das Prioritätsprinzip für Vorabeinräumungen an Verwertungsgesellschaften uneingeschränkt gelten sollte, aus völkerrechtlicher, europarechtlicher, verfassungsrechtlicher und rechtsvergleichender Perspektive mög-lich ist, ob sich eine entsprechende Änderung in die Systematik des deutschen Urhe-berrechtsgesetzes einfügen würde, ob sie eine zusätzliche Absicherung im Hinblick auf das internationale Privatrecht erforderlich machen würde und ob als Alternative ein gesetzlicher Vergütungsanspruch in Frage kommt.