Regieverband fordert Netflix zur Verhandlung von GVR auf

Pressemitteilung
Der Bundesverband Regie e.V. (BVR) fordert Streaming-Portal Netflix zur Verhandlung von Gemeinsame Vergütungsregeln nach § 36 UrhG auf.

Berlin 19.2.2020.Vor 10 Tagen wurde der BVR durch den Netflix vertretenden Anwalt Dr. Martin Diesbach (RAe Schwarz, München) informiert, was in der Branche als eines der bestgehüteten Geheimnisse gelten konnte: Die Dienstleistungsgesellschaft ver.di, der Schauspielerverband BFFS und der Drehbuchautoren-Verband VDD führen mit großer Geschwindigkeit und versehen mit strafbewehrten Verschwiegenheitsklauseln seit Dezember Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln  nach § 36 UrhG mit Netflix.

Mit Schreiben vom 14.2.2020 hat der BVR e.V. seinerseits Netflix zu Verhandlungen über eine kollektivrechtliche Vereinbarung zu angemessener Vergütung nach § 36 UrhG aufgefordert.

Nachdem bereits der Verband der Drehbuchautoren erste Eckdaten auf seiner Mitgliederversammlung diskutieren wird, geht es für den BVR um die Verhandlung der Eckdaten für die Regisseur*innen. Die Regisseur*innen erwarten eine der Wertschätzung der Streamingangebote entsprechende Erstvergütung und eine transparente und angemessene Beteiligung am Erfolg. „Es geht nicht nur um den Erfolg an der „Streamingkasse“ und um die vielfältigen Möglichkeiten der Verwertung der Serien, etwa als Lizenzprodukte für die öffentlich-rechtlichen oder privaten Sender oder andere Streaming oder online-Angebote jenseits von Netflix, die Branche braucht auch klare Regeln für die Arbeit der Regisseure, die Definition des notwendigen Arbeitsaufwands und des häufig erforderlichen Mehraufwands am Set“, so Cornelia Grünberg, geschäftsführender Vorstand vom BVR.

Netflix hat nach dem Gesetz drei Monate Zeit, die Verhandlungen aufzunehmen, bevor der Regieverband Netflix vor die Schlichtungsstelle zitieren kann.

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Dr. Florian Prugger Rechtsanwalt

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Der Geschäftsführende Vorstand

Cornelia Grünberg, Bettina Schoeller Bouju, Marie Noëlle Sehr