Bundesverband Regie und RTL einigen sich über gemeinsame Vergütungsregel für fiktionale Primetime-Produktionen

Pressemitteilung
RTL Deutschland und der Bundesverband Regie haben die erste gemeinsame Vergütungsregel nach § 36 UrhG getroffen, die die Nachvergütung und Rückwirkung für Primetime-Filme, -Serien und -Sitcoms regelt.

Die sogenannte „GVR Primetime Fiction I“ umfasst rückwirkend alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und VOX; Erstausstrahlungen und Wiederholungen werden ab 2010 nachvergütet, wenn hierdurch bestimmte Zuschauer-Schwellenwerte erreicht wurden. Verhandlungen über Vergütungsregeln für Produktionen ab 2022 wurden für Anfang 2023 verabredet.

Zentrale Regelungspunkte sind die Nachvergütung von fiktionalen Primetime-Programmen nach Erreichen bestimmter Zuschauerzahlen über alle Ausstrahlungen gerechnet und eine Beteiligung an Vertriebserlösen aus Auslandsverwertungen. Die Nachvergütungen greifen bei Erreichen bestimmter Beteiligungsreichweiten und können erheblich sein. Bei Wiederholungen werden vor 2010 erreichte Reichweiten mitgerechnet.

Andreas Fischer, Chief Operating Officer RTL Deutschland: „Wir freuen uns, dass wir in konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundesverband Regie eine vertragliche Vereinbarung erzielen konnten, die erfolgreiche kreative Leistungen angemessen honoriert.“


„Wir sind froh, endlich die Vergangenheit für die betroffenen Kolleg:innen regeln zu können und danken den konstruktiven Verhandlern auf Seiten von RTL“ sagt Dr.  Florian Prugger, Justiziar des BVR, „Wir sehen den kommenden Verhandlungen für eine GVR, die die Zukunft regeln soll, optimistisch entgegen“, ergänzt Jobst Oetzmann, Beirat des BVR.

Anlage: Lesefassung der Unterschriftenfassung der GVR I.