Die Auskunftspflicht in Deutschland ist in Kraft und kann ab heute für die jährliche Mindestauskunft angemahnt werden.
Ticker
Der Gesetzgeber hat 2021 die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 in deutsches Recht implementiert, und dabei die Transparenzvorschriften für Verwerter, Verlage und Produzenten verschärft. Urheber:innen und Künstler:innen dürfen Auskünfte über die Verwertung ihrer Werke in Deutschland nicht mehr nur erfragen, Vertragspartner müssen solche Auskünfte regelmäßig ohne Aufforderung erteilen.